17.01.2006
Kein Recht auf Protest?
Deutschlands größter Flughafen will bei Abschiebungen ganz privat sein. Abschiebegegner klagen in Karlsruhe gegen Hausverbote
Von Thomas Klein, Frankfurt am Main
Was am kommenden Freitag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Entscheidung ansteht, dürfte in vielerlei Hinsicht weitreichende Konsequenzen haben. Geklärt werden muß die Frage: Ist ein Ort wie der Frankfurter Flughafen Privatbesitz, und dürfen hier Hausverbote erteilt werden, um unliebsame Demonstrationen zu unterbinden? Oder handelt es sich um einen öffentlichen Raum, wo das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gilt?
Das Frankfurter Amtsgeri...
Artikel-Länge: 3049 Zeichen


