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03.01.2006

Telefonüberwachung auch ohne Verdacht

Seit Jahresbeginn gilt in Bayern neues Polizeiaufgabengesetz. 50000-Volt-Elektroschocks mit Tasern erlaubt. Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt

Von Nick Brauns, München
Auch ohne einen konkreten Verdacht auf eine Straftat darf die bayerische Polizei seit Jahresbeginn Telefone und Internetverkehr kontrollieren. Bislang war eine Überwachung nur möglich, wenn der Verdacht auf eine bereits begangene Straftat bestand. Das jetzt in Kraft getretene neue Polizeiaufgabengesetz erlaubt das Abhören von Telefonaten und Abfangen von E-Mails schon, wenn die Polizei die Planung einer schweren Straftat nur vermutet. Durch das Gesetz wird zudem d...

Artikel-Länge: 4290 Zeichen

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