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08.08.1998

Gescheitert: Justiz läßt ab von »RAF-Stasi«-Legende

Keine Verfahren mehr zur Aufnahme von RAF-Aussteigern in DDR

Interview: Siehe dazu auch Interview
Das Ende kam sang- und klanglos: Die Justiz der Bundesrepublik hat ihre Bemühungen eingestellt, ehemalige MfS-Mitarbeiter für die Unterbringung von RAF-Aussteigern in der DDR juristisch zu verfolgen. Wie junge Welt jetzt bekannt wurde, lehnte es das Berliner Landgericht mit einem Beschluß vom 18. Juni ab, ein Hauptverfahren gegen Gerhard Neiber, früher Stellvertreter des DDR-Ministers für Staatssicherheit, und gegen Horst Franz, vormals Leiter der für Terror...

Artikel-Länge: 4105 Zeichen

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