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17.12.2005

Sieg für Konzerne

Freude in den Chefetagen: Europäischer Gerichtshof erlaubt Unternehmen Verrechnung von Verlusten im Ausland mit Gewinnen im Inland

Von Sahra Wagenknecht
Wenn Finanzminister unisono mit den Unternehmerverbänden feiern, wird Otto Normalverbraucher meistens gerade mal wieder über den Tisch gezogen. Ein jüngster Fall solcherart gleichgerichteter Freudebekundungen ereignete sich am Dienstag dieser Woche. Der Europäische Gerichtshof hatte eine Beschwerde des britischen Warenhausgiganten Marks&Spencer (M&S) zu entscheiden, der sich bereits seit einiger Zeit durch die richterlichen Instanzen klagt, weil der englische Fiskus...

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