15.12.2005
Festhalten im Transitbereich rechtswidrig
Oberlandesgericht München gibt irakischem Flüchtling recht – dennoch droht ihm Abschiebung
Von Nick Brauns
Das Festhalten eines irakischen Flüchtlings im Transitbereich des Münchner Flughafens ist illegal. Das entschied das Oberlandesgericht München Anfang der Woche. Im April hatte der irakische Kurde Burhan Karim Z. versucht, mit falschen Papieren über den Münchner Flughafen einzureisen, um Asyl zu beantragen. Da seine Familie mit der Baath-Partei zusammengearbeitet hat, droht ihm nach dem Sturz des alten Regimes im Irak Verfolgung (jW berichtete am 5.11.2005).
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