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15.12.2005

Kameras am Glühweinstand

Gericht stoppt Videoüberwachung auf dem Göttinger Weihnachtsmarkt

Von Reimar Paul
Die Inhaberin eines Glühweinstandes auf dem Göttinger Weihnachtsmarkt darf ihre Beschäftigten nicht länger mit Videokameras bei der Arbeit filmen lassen. Das örtliche Arbeitsgericht gab am Mittwoch dem Antrag eines Beschäftigten auf Erlaß einer entsprechenden einstweiligen Verfügung statt (AZ. 4 Ga 6/05). »Das bedeutet, die Kameras müssen abgebaut oder ausgeschaltet werden, sobald die Verfügung zugestellt ist«, erklärte der Göttinger Rechtsanwalt Johannes Hentschel ...

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