02.12.2005
Mißbrauch von Ein-Euro-Jobs
Sozialgericht Hamburg hob illegale Zuweisung einer »Arbeitsgelegenheit« auf
Von Andreas Grünwald
Erstmals hat sich in Hamburg ein Erwerbsloser erfolgreich aus einem Ein-Euro-Job herausgeklagt. In einem vor der 53. Kammer des Sozialgerichts Hamburg anhängigen Verfahren war streitig, ob der Kläger verpflichtet sei, an einer ihm von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) zugewiesenen »Arbeitsgelegenheit« bei der GRONE-Schule teilzunehmen. In dem Verfahren wollte das Gericht nun von der ARGE wissen, welche individuell auf den Kläger bezog...
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