31.07.1998
Rückmeldegebühren an Unis sind verfassungswidrig
Studierende in Baden-Württemberg errangen Sieg vor Gericht
Von Sven Ehling
Im Streit um die universitäre Rückmeldegebühr haben Studierende in Baden-Württemberg einen Sieg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes gab am Mittwoch der Klage gegen die 100 Mark Gebühren pro Semester an den Universitäten Karlsruhe, Freiburg und Konstanz statt. Das entsprechende Universitätsgesetz wird nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.Die Kläger fanden die Summe von 100 Mark weit überhöht, da die tatsächlichen Kosten für die Rü...
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