09.11.2005
Verfassungsbeschwerde um Leben und Tod
Darf die Bundeswehr Zivilmaschinen abschießen? Bundesverfassungsgericht Karlsruhe verhandelt über Luftsicherheitsgesetz
Von Ulla Jelpke
Um Leben und Tod geht es am heutigen Mittwoch in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Auf dem Prüfstand steht das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) aus dem Jahre 2004. Das Gesetz hatte die SPD/Grünen-Regierungskoalition eingeführt, um bei Situationen ähnlich dem 11. September in New York dem Bundesverteidigungsminister die Befugnis zu geben, entführte Passagierflugzeuge abzuschießen. Damit wird das Recht auf Leben der Flugzeuginsassen grundsät...
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