Zum Inhalt der Seite
27.10.2005

Was darf das Volk?

Berlin: Landesverfassungsgerichtshof verhandelte über eine Initiative gegen den Berliner Bankenskandal. Urteil wird am 22. November verkündet

Von Rainer Balcerowiak
Mit einer mündlichen Verhandlung wurde am Mittwoch das Verfahren um die Ablehnung des Volksbegehrens der Initiative Berliner Bankenskandal vor dem Berliner Landesverfassungsgerichtshof fortgesetzt. Mit dem Volksbegehren war ein Gesetz zur Auflösung der Bankgesellschaft Berlin und zur Rücknahme der »Risikoabschirmung« mit Steuermittlung in Höhe von 21,6 Milliarden Euro angestrebt worden. Es hatte zwar mit 37000 Unterschriften das vorgeschriebene Quorum deutlich über...

Artikel-Länge: 4007 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90