01.10.2005
Unschuldig hinter Gittern
Bundesverwaltungsrichter und Jesuitenflüchtlingsdienst: Situation der Abschiebungshäftlinge muß verbessert werden
Von Lars Jeschonnek
Man stelle sich folgendes Szenario vor: Jemand flieht aus politischen Gründen aus seinem Heimatland, sucht in Deutschland Asyl. Nach einigen Jahren – der Migrant ist inzwischen heimisch geworden – findet eine Ausländerbehörde: Dieser Mensch soll zurück in sein Herkunftsland.
Die Abschiebung ist zwar noch nicht beschlossen, aber der Betroffene kommt vorsichtshalber per richterlichem Beschluß erst einmal in Haft – wie ein Krimineller. Einen Rechtsbeistand kann er ...
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