Zum Inhalt der Seite
09.09.2005

Deutsch-Türkin darf nicht wählen

Bundesverfassungsgericht sieht sich im »Bewertungspatt« und erlegt sich Zurückhaltung auf

Von Ulf G. Stuberger
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, einer klagenden Türkin, die bereits eingebürgert war, kein Recht auf Teilnahme an der vorgezogenen Bundestagswahl zuzusprechen, obwohl es »zahlreiche« vergleichbare Fälle in Deutschland gebe, was zu einem »Wahlfehler« führen könne. Das wurde am Mittwoch mitgeteilt. Im Juni 1999 war die in Nürnberg lebende Türkin eingebürgert worden, nachdem sie aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen wor...

Artikel-Länge: 3131 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90