09.09.2005
Deutsch-Türkin darf nicht wählen
Bundesverfassungsgericht sieht sich im »Bewertungspatt« und erlegt sich Zurückhaltung auf
Von Ulf G. Stuberger
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, einer klagenden Türkin, die bereits eingebürgert war, kein Recht auf Teilnahme an der vorgezogenen Bundestagswahl zuzusprechen, obwohl es »zahlreiche« vergleichbare Fälle in Deutschland gebe, was zu einem »Wahlfehler« führen könne. Das wurde am Mittwoch mitgeteilt.
Im Juni 1999 war die in Nürnberg lebende Türkin eingebürgert worden, nachdem sie aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen wor...
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