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24.08.2005

Schweigen und Parolen

junge Welt dokumentiert veränderte Wahlplakate

Ein Wahlkampf, der ist lustig, ein Wahlkampf, der ist schön. Wer’s glaubt, wird selig, oder fängt an, Wahlplakate zu verändern. Sozusagen aus Notwehr. Übrigens ein Straftatbestand. Wer Wahlplakte bekrickelt oder beklebt oder beschädigt, wird vom deutschen Staat belangt. Denn diese Gesellschaft versteht sich bekanntlich als wehrhafte Demokratie. Aufgemerkt! Wir rufen nicht zur Sachbeschädigung auf, tragen wir doch das Grundgesetz unter der Achsel spazieren. Wenn ...

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