24.08.2005
Schweigen und Parolen
junge Welt dokumentiert veränderte Wahlplakate
Ein Wahlkampf, der ist lustig, ein Wahlkampf, der ist schön. Wer’s glaubt, wird selig, oder fängt an, Wahlplakate zu verändern. Sozusagen aus Notwehr. Übrigens ein Straftatbestand. Wer Wahlplakte bekrickelt oder beklebt oder beschädigt, wird vom deutschen Staat belangt. Denn diese Gesellschaft versteht sich bekanntlich als wehrhafte Demokratie. Aufgemerkt! Wir rufen nicht zur Sachbeschädigung auf, tragen wir doch das Grundgesetz unter der Achsel spazieren.
Wenn ...
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