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03.08.2005

Urteile geben Neofaschisten Aufwind

Rechte freuen sich über Aufhebung des Trommelverbots bei Aufmärschen in Hamburg und Freispruch für die Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS«. Einspruch aus Sachsen-Anhalt

Von Wolfram Siede
»Da Trommeln in Hamburg wieder eingesetzt werden dürfen, ist das Mitbringen von Trommeln (und geübten Trommlern) erwünscht«, hieß es in einem Aufruf des neofaschistischen Aktionsbündnisses Norddeutschland zu einem Aufmarsch in der Hansestadt am vergangenen Wochenende. Dahinter steht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. Juni (Az. 9 K 1053/04), das sich gegen ein generelles Trommelverbot aussprach. In den letzten eineinhalb Jahren hatte sich das ...

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