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30.07.2005

Abhören war rechtswidrig

Beschwerde stattgegeben: Landgericht Göttingen kassierte Beschluß zur Überwachung eines Atomkraftgegners

Von Reimar Paul
Die Mühlen der Justiz mahlen nicht immer langsam. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die in Niedersachsen praktizierte vorbeugende Telefonüberwachung am Mittwoch für verfassungswidrig erklärte, gab das Göttinger Landgericht prompt der Beschwerde des von der Polizei observierten Atomkraftgegners Daniel H. (jW berichtete) statt. Das Abhören von mehr als 80 Telefonaten des Physikstudenten und seiner Mitbewohner war rechtswidrig, entschied eine Zivilkammer. Die Gö...

Artikel-Länge: 3058 Zeichen

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