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28.07.2005

Grenze für Lauscher

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Überwachung von Telefonen im Vorfeld möglicher Straftaten grundsätzlich einen Riegel vorgeschoben

Von Ulla Jelpke
Während seit den Bombenanschlägen von London die »Sicherheitsminister« vom Schlage Schilys oder Becksteins nahezu täglich neue Vorschläge für Gesetzesverschärfungen und Einschränkungen von Bürgerrechten in die Debatte werfen, hat nun endlich das Bundesverfassungsgericht einen deutlichen Kontrapunkt gesetzt. Die Karlsruher Richter erklärten am Mittwoch das Polizeigesetz Niedersachsen für verfassungswidrig. Damit wurde der »vorbeugenden Telefonüberwachung« ohne konkre...

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