21.07.2005
Entschädigung für enge Haftzelle
Oberlandesgericht Karlsruhe: 650 Euro pro Monat für rechtswidrig untergebrachten Untersuchungsgefangenen
Von Ulf G. Stuberger
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat einem Untersuchungsgefangenen wegen einer zu engen Zelle eine Entschädigung in Höhe von mehr als 650 Euro pro Monat zugesprochen. In dem am Mittwoch bekanntgegebenen grundsätzlichen Urteil ist das Land Baden-Württemberg dazu verurteilt worden, diese Wiedergutmachung zu zahlen.
Ein Mann war im Dezember 2002 in Untersuchungshaft genommen worden, wo er auf seine Anklage zu warten hatte. 157 Tage mußte er in der Haftansta...
Artikel-Länge: 2184 Zeichen


