19.07.2005
Eine schallende Ohrfeige
Karlsruhe kippte deutsche Regelung zum EU-Haftbefehl wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Damit ist Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli vor Auslieferung nach Syrien geschützt
Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag in einer weithin als sensationell empfundenen Entscheidung das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt. Die Karlsruher Richter stellten fest, daß die Bundesregierung und der Bundestag den Rahmenbeschluß der Europäischen Union (EU) nicht grundgesetzkonform umgesetzt haben. Daher dürfen deutsche Staatsangehörige vorerst nicht mehr an andere EU-Staaten ausgeliefert werden. Der Deutsch-Syrer Mamoun Darka...
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