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13.07.2005

Haschisch kann im Ausnahmefall Medizin sein

Trotzdem bestätigten Verfassungsrichter grundsätzliches Verbot einer Selbstmedikation mit Cannabisprodukten

Von Ulf G. Stuberger
Haschisch kann als Medizin eingesetzt werden. Es ist aber nicht erlaubt, sich diese »sanfte Droge« einfach selbst zu verordnen. Der Konsum kann nur dann straffrei sein, wenn dazu eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist. Diese Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluß aufgestellt. Ein schwerbehinderter Mann aus Norddeutschland litt nach einem Motorradunfall ständig an heftigen Schmerzen im linken Arm und Bein. ...

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