05.07.2005
Der nächste Streich
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) ist noch nicht in Kraft, da stehen die Arbeitszeitregelungen bereits wieder zur Disposition
Von Daniel Behruzi
Als »Jahrhundertwerk« war er von der ver.di-Spitze gepriesen worden – der im Februar in Potsdam für Bund- und Kommunalbeschäftigte ausgehandelte Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD). Doch noch bevor dieser am 1. Oktober in Kraft tritt, legen die »Arbeitgeber« nach: Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Baden-Württemberg will die Arbeitszeittarifverträge zum 30. November – nur zwei Monate nach deren Inkrafttreten – wieder kündigen und eine Verlängerung de...
Artikel-Länge: 4211 Zeichen


