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04.07.2005

Online-Demo als Nötigung bewertet

Geldstrafe nach erfolgreicher Blockade der Lufthansa-Webseite. Amtsgericht Frankfurt/Main verurteilte Inhaber einer Domain wegen Anstiftung zu einer Straftat

Von Hans Freiberg
Im Amtsgericht Frankfurt/Main verglich Richterin Bettina Wild am Freitag einen Mausclick am Computer mit dem Einsatz eines Elektroschockers. Beides sei eine Form der Gewaltausübung mittels Elektrizität. Wild hatte bereits 2003 ihre harte Linie gegen Blockierer einer US-Airbase gezeigt. Am Freitag verurteilte sie den arbeitslosen Schreiner Andreas-Thomas V. wegen einer Online-Demonstration gegen die Abschiebepraxis des Lufthansa-Konzerns zu einer Geldstrafe von 900 ...

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