02.07.2005
Verfolgter soll Reisekosten des BGS bezahlen
Kurde floh acht Jahre nach Abschiebung und türkischer Gefängnishaft erneut nach Deutschland
Von Dieter Balle
Der vor acht Jahren zusammen mit seiner Familie in die Türkei abgeschobene Kurde Ahmet Karakus erlebte nach seiner kürzlichen erneuten Flucht in die Bundesrepublik eine böse Überraschung: Das Regierungspräsidium Karlsruhe schickte ihm am 15. Juni einen Bescheid über die damals angefallenen Abschiebekosten von 4393,16 Euro, davon 4039,93 Euro für die Begleitung der Abgeschobenen von Stuttgart nach Izmir durch zwei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS). Das ist zwar ge...
Artikel-Länge: 1551 Zeichen


