01.07.2005
Sozialismus bestätigt
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof billigt Enteignungen, aber nur von DDR-Bürgern. Bund bleiben Zahlungen in Milliardenhöhe erspart
Von Arnold Schölzel
Auf den juristischen Punkt brachte es Rechtsanwältin Beate Grün am Donnerstag nachmittag bei einer Pressekonferenz in Berlin: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe entschieden, daß die »entschädigungslose Enteignung mit der Achtung vor dem Recht auf Eigentum vereinbar ist«. Sie zog daraus den Schluß, daß mit dem Urteil »die Wiedereinführung des Sozialismus« stattgefunden habe.
Am Vormittag hatte das Strasbourger Gericht in letzter Instanz die entsc...
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