29.06.2005
VS-Bericht verletzt Pressefreiheit
Rechtsextreme Wochenzeitung klagte erfolgreich vorm Bundesverfassungsgericht
Die Aufnahme der Wochenzeitung Junge Freiheit als rechtsextremistisches Blatt in den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht verletzt die Pressefreiheit. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Es entsprach damit der Klage der Zeitung gegen die Aufnahme in die NRW-Verfassungsschutzberichte der Jahre 1994 und 1995 und verwies den Fall an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurück.
Der NRW-Verf...
Artikel-Länge: 2253 Zeichen


