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29.06.2005

VS-Bericht verletzt Pressefreiheit

Rechtsextreme Wochenzeitung klagte erfolgreich vorm Bundesverfassungsgericht

Die Aufnahme der Wochenzeitung Junge Freiheit als rechtsextremistisches Blatt in den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht verletzt die Pressefreiheit. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Es entsprach damit der Klage der Zeitung gegen die Aufnahme in die NRW-Verfassungsschutzberichte der Jahre 1994 und 1995 und verwies den Fall an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurück. Der NRW-Verf...

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