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29.06.2005

Ende des Unrechts?

Strasbourg: Große Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes verkündet morgen, ob enteignete Erben von Bodenreformland Anspruch auf Wiedergutmachung haben

Von Jana Frielinghaus
Was am Donnerstag in Strasbourg bekanntgegeben werden wird, ist ein endgültiger, nicht mehr anfechtbarer Beschluß. Er betrifft die Rechte der Erben von Bodenreformland auf dem Territorium der DDR, und er betrifft sehr wahrscheinlich die Haushalte ostdeutscher Bundesländer, aber auch den des Bundes, mithin die Steuerzahler. Es geht also um Geld. Das Verfahren ist von der Bundesregierung noch einmal um eineinhalb Jahre verlängert worden. Die kleine Kammer des Europ...

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