20.06.2005
Spielerische Elemente
In der EU-Verfassung ist Folter verboten, die Todestrafe aber erlaubt. Weiß das überhaupt die Propaganda? Ein Praxistest
Von Hans-Peter Richter
Der Auswärtige Ausschuß des EU-Parlamentes beschäftigt sich gerade damit, wie die EU-Verfassung doch noch gerettet werden könnte. Dort beklagte am 14.6. der Luxemburger Verteidigungsminister Luc Frieden, daß die Franzosen und Niederländer die Vorteile, die die Verfassung für die Militärpolitik bringt, nicht gesehen hätten. Die Informationspolitik hätten dort »Amateure« gemacht. Da lohnt sich ein kleiner Rückblick, wieviel besser die Informationspolitik in Deutschlan...
Artikel-Länge: 7463 Zeichen


