20.06.2005
Auftrag erfüllt
Friedenssicherung und gegenseitige militärische Hilfeleistung: Fundierte Gesamtdarstellung über den vor 50 Jahren gegründeten Warschauer Vertrag
Von Franz-Karl Hitze
Vor 50 Jahren, am 14. Mai 1955, wurde der »Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand« unterzeichnet, am 4. Juni desselben Jahres trat er in Kraft. Ihm gehörten an: Albanien (bis 1968), Bulgarien Ungarn, die DDR, Polen, Rumänien, die UdSSR, und die Tschechoslowakische Republik. Der Warschauer Vertrag war ein Ergebnis der seit 1947 zunehmenden Spannungen zwischen den westlichen Alliierten des Zweiten Weltkrieges und der Sowjetuni...
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