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18.06.2005

Fix

Der 20jährige Berliner Sprayer NOUS 1 über das am Freitag vom Bundestag verschärfte Antigraffitigesetz, die Streetart der Latte-macchiato-Modepuppen und seine Kunst

Von Ralf Fischer
F: Sprayer können künftig zu mehrjährigen Haftstrafen verknackt werden, sofern sie das »äußere Erscheinungsbild« einer Sache »nicht nur vorübergehend« und »nicht nur unerheblich« verändern. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Union verabschiedete der Bundestag am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bislang war die Sachbeschädigung nur strafbar, wenn die Substanz der Sache beschädigt war. Die Neuregelung ist im Frühjahr auf den Weg gebracht worden. Wie hat di...

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