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09.06.2005

Schwarzfahrer zum Gentest?

Bundeskabinett beschloß Gesetzentwurf zur Ausweitung der DNA-Analysen

Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen klar festgelegt, daß der »genetische Fingerabdruck«, also die DNA-Analyse, nur gespeichert werden darf, wenn ein Beschuldigter eine Straftat von erheblichem Gewicht begangen hat und wenn zugleich zu erwarten ist, daß der Täter weitere schwere Straftaten begehen wird. Die populistischen Rechtspolitiker der CDU/CSU haben sich um diese Urteile nie gekümmert. Sie fordern seit Monaten, die DNA-Analysen wie »normale«...

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