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30.06.1998 / Inland

Harte Linie gegen die RAF

Keine Chance auf vorzeitige Haftentlassung für Birgit Hogefeld

Till Meyer

Mit seinem gestrigen Urteil gegen das ehemalige RAF- Mitglied Birgit Hogefeld hat der 5. Strafsenat des OLG Frankfurt/Main die harte Linie gegen Angeklagte aus der RAF noch einmal bestätigt. Auch nach der Auflösung der RAF bleibt die deutsche Justiz bei der Verhängung von Endlosstrafen gegen ehemalige RAF-Mitglieder. Das Gericht lobte zwar die »späte Einsicht« der Angeklagten, einen falschen Weg beschritten zu haben, bedauerte aber zugleich »die Ambivalenz der...

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