08.06.2005
Kinder haften nicht für ihre Eltern
Karlsruher Richter schränken Unterhaltspflichten in der Familie ein
Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in seinem Urteil klargestellt, daß erwachsene Kinder nur begrenzt für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen müssen, da die Leistungsfähigkeit und die aktuelle Belastungssituation der Betroffenen mit einbezogen werden müssen. Das bedeutet, daß existentielle Lebensrisiken von der Solidargemeinschaft zu tragen sind. Dem neoliberalen Trend zur Entsolidarisierung und zur Überbelastung einzelner Personen, die durch di...
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