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07.06.2005 / Inland / Seite 4

Sozialgericht kritisiert Sozialamt

Entscheidung zu eheähnlichen Lebensgemeinschaften und ALG

Düsseldorf. Ein Doppelbett und die gemeinsame Nutzung des Bades sind noch kein Beleg für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft. Mit dieser Begründung sprach das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Montag veröffentlichten Eilbeschluß einer Frau Arbeitslosengeld II zu, das ihr vom Sozialamt der Stadt Mönchenglad...

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