24.05.2005
Stichwort Recht
Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers bei Outsourcing
Eine Variante des Outsourcings ist die Ausgliederung eines Betriebsteils und der Erwerb durch ein anderes Unternehmen. Oftmals sind solche Abspaltungen mit Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer verbunden, z.B. ungünstigere Tarifverträge. Auf der arbeitsvertraglichen Ebene findet durch den damit verbundenen Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB ein Arbeitgeberwechsel statt, d.h., der Erwerber ist verpflichtet, in die jeweiligen Rechte und Pflich...
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