13.05.2005
Die Unperson
Zur Entscheidung im Fall Öcalan
Von Gerd Schumann
Ginge es nach dem Europäischen Gericht zu Strasbourg, dann käme es zu einem zweiten Prozeß gegen Ex-PKK-Chef Abdullah Öcalan. Das erste Verfahren war »nicht fair«, bestätigten die 17 Richter der Großen Kammer letztinstanzlich die Bewertung ihrer Kollegen von der Kleinen Kammer. Demnach müßte neu verhandelt werden, so die juristisch allerdings nicht verbindliche Entscheidung.
Indes schlägt in der Türkei der nationalistische Sturm angesichts der Urteils von Strasbo...
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