29.04.2005
Magdeburger 129-a-Prozeß neu aufgerollt
Beugehaft für Zeugen nach verweigerter Aussage. Geldstrafe für Verlesen einer Erklärung
Von Anja Wagner-Roth
Vor dem Oberlandesgericht Naumburg wird zur Zeit der Prozeß gegen Daniel W. im Magdeburger 129-a-Verfahren neu aufgerollt. W. soll sich wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Paragraph 129 a des Strafgesetzbuches) sowie wegen vier Brandanschlägen verantworten. Die Anklageschrift wurde unverändert aus dem ersten Verfahren von 2003 übernommen. Damals wurden Daniel W. und Marco H. zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, während der dritt...
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