21.04.2005
Dokumentiert: Sozialgericht Saarbrücken in Sachen ALG II
Zusammenwohnen von Paaren noch keine eheähnliche Gemeinschaft
Mit einem Urteil hat das Sozialgericht Saarbrücken festgestellt, daß das alleinige Zusammenwohnen von Paaren noch keine eheähnliche Gemeinschaft darstellt. Partnereinkommen von ALG-II-Empfängern darf demzufolge nicht grundsätzlich zur Berechnung des Leistungsanspruches herangezogen werden. Der Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. hat das Grundsatzurteil des Sozialgerichtes Saarbrücken vom 4. 4. 2005 veröffentlicht und am 19. April erklärt:
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