Zum Inhalt der Seite

Schuldnerin des Tages: Kimberly Guilfoyle

Von Amelie E. Höcker
Foto: Louisa Gouliamaki/REUTERS
Kimberly Guilfoyle beim Besuch von Marco Rubio (Athen, 7.10.2026)

Wer keine Klarna- oder Kreditkartenschulden hat, der werfe den ersten Stein. Deswegen den Job zu verlieren, ist sicherlich noch nicht vielen passiert. Für die ehemalige Fox News-Moderatorin Kimberly Guilfoyle allerdings haben ihre Schulden bei American Express zu ihrem Karriereende als US-Diplomatin geführt. Guilfoyle wurde von US-Präsident Donald Trump im September 2025 zur Botschafterin für Griechenland ernannt. Nur knapp ein Jahr später endete der Traumjob am Mittelmeer auch schon wieder: Trump forderte Guilfoyle am Dienstag auf zurückzutreten, und sie folgte der Anweisung kurz darauf.

Zugegeben, die meisten werden im Gegensatz zur nun ehemaligen US-Botschafterin keinen dermaßen hohen Schuldenberg – rund 100.000 US-Dollar ist Guilfoyle im Dispo – angehäuft haben. Vermutlich werden auch die wenigsten den Großspender des amtierenden US-Präsidenten, Eric Deters, gebeten haben, ihre Schulden für sie zu begleichen – um ihm im Gegenzug Zugang zu Amtsträgern der Regierung in Washington zu verschaffen. Zu Guilfoyles Verteidigung muss allerdings auch gesagt werden, dass das Jahresgehalt von US-Botschaftern lediglich 120.000 bis 190.000 US-Dollar beträgt und der feine Zwirn für die McDonalds-Eröffnung im Athener Einkaufszentrum zahlt sich nicht von selbst.

Anzeige

Als US-Außenminister Marco Rubio in Athen war, wollte er auf der Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch noch nichts von den Vorwürfen gegen Guilfoyle wissen. »Unsere Botschafterin war eine starke Botschafterin hier«, sagte er auf Nachfrage. Nun hat sich das Blatt gewendet. Über ihre Anwälte ließ die Exdiplomatin dem Wall Street Journal ausrichten, dass die Anschuldigungen gelogen seien. Ihren Job bringt ihr das nicht zurück, allerdings ist sie jetzt nicht mehr US-Amtsträgerin und könnte ihre fast zwei Millionen Instagram-Follower bitten, ihre Schulden über eine »gofundme«-Spendenkampagne abzuzahlen.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 15.10.2026, Seite 3, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!