07.04.2005
Berlin lockerte Regelung zum Cannabis-Besitz
Bis zu zehn Gramm jetzt von Strafverfolgung ausgenommen. Entlastung der Justiz
Von Peter Wolter
Cannabis denn Sünde sein? Kann nicht nur, ist es auch, nach wie vor. Daran ändert auch der am Dienstag gefaßte Beschluß des Berliner Senats nichts, den Grenzwert für die Strafverfolgung bei Cannabis-Besitz von sechs auf zehn Gramm anzuheben. Diese Entscheidung hat wenig mit Liberalität zu tun, ist jedoch so griffig wie ein Stück Seife in der Badewanne. Sie dient zu nichts anderem, als Polizei und Justiz zu entlasten.
Wer mit weniger als zehn Gramm Cannabis erwi...
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