Nachschlag: Aussätzige unter sich
→ Double Down News. Di., Youtube
Eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben, aber in einer Talkshow über das Geheimzuhaltende sprechen? Sangita Myska versucht die Gratwanderung. Fakt ist: Im April 2024 – Israels Völkermord in Gaza wird bereits seit einem halben Jahr weltweit live übertragen – interviewt die bei ihren Hörern sehr beliebte Radiojournalistin des britischen Senders LBC wieder einmal einen israelischen Sprecher. Sie kauft ihm dessen Lügen, Verdrehungen und Rechtfertigungen für den Massenmord an Frauen und Kindern nicht ab und sagt das auch. 48 Stunden später ist sie ihren Job los. Mehr als zwei Jahre danach bricht Myska bei Double Down News ihr Schweigen – so weit sie darf – und berichtet Richard Sanders, wie sie – die absolute Mainstreamreporterin mit vielen Jahren bei der BBC auf dem Buckel – über Nacht in der britischen Medienbranche zur Aussätzigen wurde. Sanders weiß, wovon sie spricht. Auch er wurde zur Persona non grata gemacht, nachdem er 2022 für Al-Dschasira »The Labour Files« über die zionistische Schmutzkampagne gegen Jeremy Corbyn produziert hatte. (pt)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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