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Einkommenspolitik

Nicht einmal das mindeste

Gesetzliche Lohnuntergrenze wird laut DGB-Analyse systematisch unterlaufen. Gesamtschaden in zehn Jahren beträgt 64 Milliarden Euro

Foto: Yona Elsner/IMAGO
Besonders verbreitet ist die Lohnabzocke in der Gastronomie, im Hotelgewerbe, im Handel und in der Landwirtschaft

Wer in Deutschland als Unternehmer beim Mindestlohn betrügt, muss staatliche Kontrolle nicht fürchten. Nach Recherchen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) lässt sich ein Prüfer pro Betrieb statistisch einmal in 140 Jahren blicken. Bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sind aktuell rund 2.500 Planstellen unbesetzt. Das grenzt an Einladung zum Betrug. Und der Einladung wird reichlich gefolgt. Gemäß einer am Montag vom DGB vorgelegten Auswertung haben zwischen 2015 und 2024 pro Jahr rund zwei Millionen Beschäftigte nicht das ihnen gemäß Mindestlohngesetz zustehende Arbeitsentgelt erhalten. Bei insgesamt sechs Millionen Menschen, die der Regelung unterliegen, wird damit jeder dritte Betroffene von seinem Chef übervorteilt.

Den Berechnungen zufolge wurden den Leidtragenden in besagtem Zehnjahreszeitraum in Summe 35 Milliarden Euro netto vorenthalten. Den Schaden hat aber nicht nur der einzelne. Auch die Allgemeinheit macht Verluste. So entgingen dem Fiskus zirka sieben Milliarden Euro an Einkommenssteuern. Die Sozialversicherungen – Kranken-, Pflege- und Rentenkassen – wurden um 22 Milliarden Euro gebracht. Damit summieren sich die Ausfälle auf 64 Milliarden Euro in einer Dekade, während sich die Betrüger in nämlicher Größenordnung bereichern konnten. Das sei »kein Kavaliersdelikt«, wie der stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende Stefan Körzell bei der Vorstellung der Studie klarstellte. »Wer den Sozialstaat stärken will, muss Lohnraub konsequent bekämpfen, statt die Rechnung denjenigen aufzubürden, die jeden Tag arbeiten und trotzdem oft kaum über die Runden kommen.«

An wen adressiert der Gewerkschaftsdachverband den Appell? Schließlich ist die Bundesregierung gerade dabei, den Sozialstaat zu demontieren, statt ihn stärken zu wollen. Zudem sind die Personalengpässe bei der FKS sowie der Justiz längst notorisch. Auch bei zahlenmäßiger Vollbesetzung bliebe das Kontrollnetz so grobmaschig, dass selbst dickste Fische noch durchrutschen. Alles in allem mutet die Gangart seit längerem nicht wie hartes Durchgreifen an, sondern eher wie ein Laissez faire – »lass die Kriminellen mal machen«. Dabei zeigen die sich sehr kreativ: Zum Beispiel schreiben Unternehmer zwar die Monatslöhne in den Vertrag, aber nicht die dafür zu leistenden Arbeitsstunden. Oder sie setzen ein Stückpensum, das sich nur durch unbezahlte Überstunden erfüllen lässt. Andere operieren mit Scheinselbständigkeit, willkürliche Abrufzeiten oder täuschen eine Insolvenz vor. Beliebt ist auch die Masche, Beschäftigte zu Praktikanten zu deklarieren, weil für die nicht zwingend der Mindestlohn fällig wird.

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Grundlage der DGB-Untersuchung sind Daten aus dem sogenannten Sozio-oekonomischen Panel – einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten. Aus Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst konnten die Forscher ableiten, bei wie vielen Menschen der jeweils gültige Mindestlohn jährlich unterschritten wurde. Im Schnitt fehlten demnach 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde. Eingeführt wurde die gesetzliche Lohnuntergrenze 2015 mit einem Stundensatz von damals 8,50 Euro. Aktuell liegt der Wert bei 13,90 Euro, zum 1. Januar 2027 soll der Betrag planmäßig auf 14,60 Euro steigen. Bundesweit überprüfte die FKS im Vorjahr nur knapp 26.000 Betriebe, wobei in rund 6.200 Fällen ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße eingeleitet und 25,4 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt wurden. Gleichwohl teilte die Behörde jüngst auf dpa-Anfrage mit, »gut aufgestellt« zu sein und »erfolgreich« zu arbeiten.

Besonders verbreitet ist der Missbrauch in der Gastronomie, im Hotelgewerbe, Handel und in der Landwirtschaft. Nur sehr selten wenden sich die Betrogenen an die Behörden oder die Öffentlichkeit. Zu groß ist laut DGB die »Scham« sowie die »Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes«. Mithin gibt es sogar einvernehmliche Absprachen zwischen Werktätigen und »Arbeitgebern« zur Bezahlung unterhalb des Mindestlohns. DGB-Vize Körzell forderte am Montag »ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung«. Die FKS-Kapazitäten müssten zwecks risikoorientierter Prüfungen und verdachtsunabhängiger Kontrollen deutlich ausgebaut werden. Ferner brauche es schnelle und wirksame Sanktionen, ein verbessertes Whistleblowersystem sowie weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Die Erfordernisse hätten »besonderes Gewicht vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Debatte über Einschnitte bei den Sozialversicherungen und den Abbau sozialer Leistungen«. Das könnte eine Fehleinschätzung sein.

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.08.2026, Seite 5, Inland

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  • Onlineabonnent*in Joachim S. aus B. 11. Aug. 2026 um 09:22 Uhr
    Natürlich ist die staatliche Finanzkontrolle Schwarzarbeit bestens aufgestellt. Wenn sie bei einem Gesamtschaden von 64 Milliarden Euro Bußgelder von sage und schreibe 25,4 Millionen Euro verhängt, kann man das aus Sicht der Betrüger nur bestätigen. Sogar der Alkoholgehalt von Trinkwasser dürfte höher liegen als der Anteil, den man da ermitteln kann. Bravo, das ist effizientes Regierungshandeln!
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