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Treibstoff und Flugverkehr

Verkehrsministerium plant höhere Tankstrafen für Airlines

Foto: Marcel Kusch/dpa
EU-Vorgaben: 90 Prozent des Kerosins dürfen erst am Abflugort an Bord genommen werden

Berlin. Für deutsche Fluggesellschaften soll es künftig teuer werden, falls sie ihren Treibstoff am falschen Ort tanken, berichtete dpa am Mittwoch. Nach EU-Vorgaben zum sogenannten Tankering dürfen mindestens 90 Prozent des Kerosins erst am Abflugort an Bord genommen werden.

In Umsetzung einer einschlägigen EU-Verordnung plant das Bundesverkehrsministerium eine Strafabgabe von 1.332 Euro pro Tonne zu wenig vor Ort getanktem Kerosin. Die Überwachung soll das Luftfahrtbundesamt übernehmen, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der der dpa vorliegt.

Mit der Regelung soll verhindert werden, dass Flugzeuge zusätzliches Kerosin etwa für den Rückflug an Bord haben. Das würde wegen des höheren Gewichts zu größeren Umweltbelastungen führen. Zu Beginn des Iran-Kriegs war die Lockerung der Tankering-Regeln für den Fall diskutiert worden, dass an einzelnen Flughäfen Versorgungsengpässen gedroht hätten. (dpa/jW)

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Erschienen am 06.08.2026, Inland

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