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23.03.2005

350 000 verweigerten Praxisgebühr

Musterprozeß vor Sozialgericht: Kassenärztliche Vereinigung muß pro Klage 150 Euro berappen

Von Herbert Schedlbauer
Vor dem Sozialgericht Düsseldorf mußte sich am Dienstag ein Versicherter wegen Nichtzahlung der Praxisgebühr von zehn Euro verantworten. In dem bundesweiten Musterprozeß entschied das Gericht, daß die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein, die im August 2004 Klage eingereicht hatte, die verweigerten zehn Euro eintreiben darf. Der Haken für die KV: Der säumige Zahler muß keine zusätzlichen Verwaltungs-, Gerichts- und Portokosten zahlen. Damit sind Massenklagen g...

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