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22.03.2005

Minderheitenquote verfassungskonform

Bundesarbeitsgericht gibt Beschwerde eines Betriebsrates statt

Von Günter Platzdasch
Im Arbeitsleben bleibt die sogenannte positive Diskriminierung, die Förderung von Minderheiten durch Quoten, erlaubt. Dies entschied am Mittwoch vergangener Woche das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt vor dem Hintergrund des aktuellen Streits um ein Antidiskriminierungsgesetz, das die Bundesregierung zur Umsetzung europäischen Rechts erlassen muß und dessen Entwurf beim »Jobgipfel« im Bundeskanzleramt unter dem Druck von Wirtschaft und CDU/CSU sowie FDP entschärf...

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