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Fall Mouhamed Dramé

Todesschüsse ohne Konsequenzen

Fall Dramé: Kritik an BGH-Entscheidung, tödliche Polizeigewalt nicht zu bestrafen

Foto: Federico Gambarini/dpa
Mouhamed Dramé hätte psychologischer Hilfe bedurft – statt dessen erschoss die Polizei ihn (Dortmund, 30.1.2024)

Bürgerrechtler sowie Freunde und Verwandte des vor vier Jahren von der Polizei erschossenen Mouhamed Dramé haben keinerlei Verständnis für die endgültige Entscheidung der Justiz, die verantwortlichen Polizisten laufen zu lassen. Alex Freytag, Sprecherin des Solidaritätskreises »Justice 4 Mouhamed«, bezeichnete die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) am Montag in einer Mitteilung als »verheerendes Signal« an die Betroffenen von Polizeigewalt.

Der 16jährige Mouhamed stammte aus dem Senegal und lebte erst seit kurzem in einer Jugendwohngruppe in der Dortmunder Nordstadt. Dort befand er sich am 8. August 2022 in einer »psychischen Ausnahmesituation«, wie es später hieß, und verzog sich mit einem Küchenmesser in der Hand in eine Ecke des Hofes der Einrichtung, in der er lebte. Die Sozialarbeiter befürchteten, Mouhamed könnte sich selbst verletzen und wählten den Notruf. Der Teenager, der vor einem Leben in Armut durch die Sahara und über das Mittelmeer in die EU geflüchtet war, hätte dringend Hilfe gebraucht – statt dessen rückte die Polizei mit zwölf Beamten an, ohne Dolmetscher, ohne Psychologen.

Der Einsatzleiter gab umgehend den Befehl zum »einpfeffern«, woraufhin die Polizisten Mouhamed, der noch in der Ecke auf dem Boden saß, mit Pfefferspray attackierten. Daraufhin soll er sich laut Zeugenaussagen langsam in Richtung der Beamten bewegt haben. Die griffen mit Elektroschockern an und feuerten zugleich fünfmal mit einer Maschinenpistole auf ihn. Wenig später wurde Mouhamed im Krankenhaus für tot erklärt.

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Die Kameras, die jeder Polizist am Körper trägt, waren nicht eingeschaltet – alle zwölf hätten »aufgrund der Stresssituation« vergessen, sie zu aktivieren, wie die erste Ausrede der Dortmunder Polizei damals lautete. Da aber einer der Sozialarbeiter während des gesamten Vorfalls mit der Leitstelle telefonierte, konnte das Geschehen trotzdem aufgezeichnet werden. Der offensichtliche Widerspruch zwischen dem polizeilichen Einsatzbericht und diesem Mitschnitt führte zu einer Anklage gegen den Einsatzleiter, den Todesschützen und drei weitere Beamte.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Schützen zunächst Totschlag vor, seinen drei Kollegen gefährliche Körperverletzung im Amt und dem Einsatzleiter Anstiftung zu dieser, relativierte diese Anklagen aber später und forderte dann nur noch die Verurteilung des Dienstgruppenleiters wegen fahrlässiger Tötung. Das Landgericht Dortmund folgte dieser Argumentation weitgehend und sprach Ende 2024 sogar alle fünf Angeklagten frei. Sowohl der Staatsanwalt, der den Einsatzleiter verurteilt sehen wollte, als auch die als Nebenkläger auftretende Familie Dramé legten Revision ein. Der BGH verwarf vergangene Woche alle Revisionen.

Mouhameds älterer Bruder Sidy Dramé zeigte sich am Montag »schockiert darüber, dass nun niemand für den Tod unseres Bruders zur Verantwortung gezogen wird«. Er kritisierte, dass es »trotz schwerwiegender Fehler« keine Konsequenzen für die Beteiligten gebe. Er wisse nicht, »wie wir das unserer Familie erklären sollen«. Die Anwältin der Familie, Lisa Grüter, erklärte, sie sei »enttäuscht und wütend, dass auch der BGH die fragwürdige Einsatzplanung und den Einsatz von Pfefferspray ohne Androhung in einer zu diesem Zeitpunkt statischen Lage für unproblematisch hält«. Für Britta Rabe vom »Komitee für Grundrechte und Demokratie« vermittelt die BHG-Entscheidung vor allem eines: »Tödliche Polizeigewalt bleibt ohne Konsequenzen für die dafür Verantwortlichen und kann für von Rassismus betroffene Menschen und Menschen in psychischen Krisen potentiell lebensgefährliche Folgen haben.«

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.06.2026, Seite 4, Inland

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