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Kommunen am Limit

Homöopathische Entlastung

MPK sagt Kommunen mit rund drei Milliarden Euro deutlich zuwenig zu

Foto: Thilo Schmuelgen/REUTERS
Wenn der Klimaschutz versagt, hilft eine Sprinkleranlage (Köln, 25.5.2026)

Für Straßenbeleuchtung, Schwimmbäder, Parks und vieles mehr sind die Kommunen zuständig. Zahlen müssen sie zudem für Programme und Angebote, die auf Bundesgesetzen basieren. Dafür will die Bundesregierung nun mehr Geld bereitstellen. Auskömmlich ist das bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossene Konzept zur Entlastung der Kommunen aber nicht.

Städte und Gemeinden ächzen unter immer mehr Pflichtaufgaben, die große Teile ihrer Haushalte binden. Für freiwillige Leistungen bleibt kaum noch etwas übrig. Dabei zeigt sich in diesen extrem heißen Tagen, wie groß hier der Bedarf ist, denn in den Kommunen wird der Hitzeschutz umgesetzt und auch bezahlt. Klimaschutz, -anpassung und Hitzevorsorge »können nur aus den Geldern bezahlt werden, die am Ende überhaupt noch übrigbleiben«, sagte der Saarbrücker Oberbürgermeister und Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Uwe Conradt (CDU), im Interview mit dem RBB-Inforadio am Freitag. Es stelle sich die Frage, wie der Bund und die Länder mit dem Thema umgingen.

Diese Frage zieht sich durch die gesamte Diskussion, denn Bund und Länder haben zwar in dieser Woche vereinbart, dass die Bundesregierung künftig 80 Prozent der Kosten tragen werde, die für die Kommunen durch neue Bundesgesetze entstehen. Doch gilt die Regelung nicht für bestehende Gesetze, nicht für Steuergesetze, die in den Ländern oder Kommunen Steuerausfälle nach sich ziehen können, und nicht für EU-Gesetze. Obendrein gilt eine »Bagatellgrenze« von 200 Millionen Euro.

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Ministerpräsidenten zeigten sich zufrieden mit der neuen Regelung. »Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen«, so Merz laut AFP. In Zukunft solle darauf geachtet werden, Folgekosten aus beschlossenen Gesetzen gemeinsam zu tragen, »sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden«. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) sprach von einem Entlastungspotential für die Kommunen von drei Milliarden Euro im kommenden Jahr. Da dieser Betrag in Zukunft steigen werde, erkannte er in der Vereinbarung das Zeichen, dass »dieser Staat funktioniert«.

Diese Behauptung erscheint etwas gewagt. Die beschlossene Entlastung decke nur einen Bruchteil der Defizite, die die Städte und Gemeinden derzeit tragen müssen, stellte der Präsident des Deutschen Städtetages, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), klar: »Wir würdigen diesen ersten Schritt zur Entlastung der Kommunen. Dennoch muss man diese Entlastung ins Verhältnis setzen.« So seien Städte und Gemeinden mit einem jährlichen Defizit von 30 Milliarden Euro belastet, das vor allem durch Gesetze des Bundes und der Länder verursacht werde. »Nach Monaten mit vielen Gesprächsrunden über Reformprojekte im Vorfeld sind die Ergebnisse für die Kommunen doch ernüchternd. Wir hatten uns deutlich mehr versprochen und hatten uns konstruktiv eingebracht«, monierte Jung.

Seit langem dauert der Streit zwischen den Gebietskörperschaften über die Zuständigkeit für die Bezahlung bestellter Leistungen an. Gestritten wird über das »Konnexitätsprinzip«, zu deutsch: Wer bestellt, der zahlt dafür. Zumindest für künftig verabschiedete Gesetze soll das teilweise gelten. Stark belastet sind die Kommunen durch Bundesgesetze der Vergangenheit wie das Bundesteilhabegesetz, die Kinder- und Jugendhilfe sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss. Zwar hieß es bei der Ministerpräsidentenkonferenz, dass auch hier die Kosten gedämpft werden sollen, doch detaillierte Planungen dazu wurden in eine Arbeitsgruppe geschoben.

Gleichzeitig steht aber bereits fest, dass durch Gesetzesvorhaben »den Kommunen zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe drohen«, warnte Städtetagspräsident Jung. Den Entlastungen durch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz stünden neue Belastungen für die Kommunen durch die Pflegereform und das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz von rund sechs Milliarden Euro gegenüber. »So werden wir nie aus dem historischen Rekorddefizit der Kommunen herauskommen.« Weitere Entlastungen seien nötig.

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.06.2026, Seite 5, Inland

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