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Iran und USA verhandeln

Kommen die Milliarden nach Teheran?

USA erpressen Iran, der dringend Geld braucht, mit beschlagnahmtem Kapital

Foto: Nathan Howard/Pool/Reuters
Die Verhandlungsführer am Sonntag in der Schweiz

Am Sonntag ist das iranische Verhandlungsteam im Schweizer Ort Bürgenstock am Luzerner See erstmals nach Unterzeichnung des Memorandum of Understanding (MoU) mit den Abgesandten von Donald Trump und den Vermittlern aus Katar und Pakistan zusammengetroffen. Am folgenden Tag nahmen Spezialistenteams aus diesen vier Ländern die auf 60 Tage angesetzten Detaildiskussionen auf, die zum Abschluss eines Friedensabkommens führen sollen.

Iran verhandelt mit den USA unter der Maßgabe, »den Triumph auf dem Schlachtfeld durch Diplomatie konsolidieren« zu können. Aber unabhängig von der umfassenden politischen und militärischen Ausgangslage beider Seiten ist nicht zu übersehen, dass Iran aufgrund der Kriegsschäden im eigenen Land, die offiziell auf 200 bis 250 Milliarden Euro geschätzt werden, gezwungen ist, aus einer Position eklatanter und offensichtlicher Schwäche zu verhandeln: Die Islamische Republik braucht Geld, möglichst viel und möglichst schnell. Im Zentrum der unmittelbaren Hoffnungen und Erfolgsmeldungen stehen die zeitlich befristete Aussetzung der US-Sanktionen gegen Irans Exporte von Erdöl und petrochemischen Produkten und die rasche Freigabe eines Teils der »eingefrorenen« Guthaben.

Zum ersten Punkt: Grundsätzlich stehen die US-Sanktionen bisher nicht zur Disposition, auch wenn ihre Aufhebung im MoU in unbestimmter Form in Aussicht gestellt wird. Die zuständige Abteilung des US-Finanzministeriums, OFAC (Office of Foreign Assets Control), hat am 22. Juni lediglich eine Sonderlizenz erteilt, die die Anwendung der Maßnahmen gegen den Export von Rohöl und Ölprodukten für 60 Tage, bis zum 21. August, aussetzt. Das dient nicht zuletzt der Stabilisierung der Preise. Eine ähnliche Ausnahmegenehmigung, aber in kleinerem Format, hat das OFAC schon einmal im März erteilt, um den Markt zu entlasten.

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Zum zweiten Punkt: Die Summe der »eingefrorenen« Guthaben und Vermögen liegt vermutlich bei mehr als 100 Milliarden US-Dollar. Über die Freigabe von sechs Milliarden auf Konten in Katar wird derzeit unter Regie der US-Regierung verhandelt. Diese besteht aber darauf, dass das Geld nicht wirklich freigegeben werden soll, sondern mit dem Kauf »humanitärer Güter« – damit sind hauptsächlich Lebensmittel und Medizin gemeint – verrechnet wird. Trump hat sogar gefordert, dass damit ausschließlich landwirtschaftliche Produkte aus den USA – Soja, Mais und Weizen – importiert werden dürfen. Iran hat dieser anmaßenden Beschränkung selbstverständlich widersprochen.

Warum liegt dieses Geld in Katar fest? Es handelt sich ursprünglich um Schulden Südkoreas aus dem Kauf iranischen Erdöls usw., die auf Anweisung der US-Regierung nicht ausgezahlt werden durften. Im September 2023 wurden die sechs Milliarden im Rahmen eines amerikanisch-iranischen Deals nach Katar transferiert. Iran sollte darauf nur jeweils zweckbestimmt für den Kauf »humanitärer« Güter zugreifen dürfen. Aber bevor es dazu kam, stoppte die US-Regierung unter Joe Biden nach dem 7. Oktober 2023 die Abwicklung dieses Deals. Die USA setzen beschlagnahmtes Geld, auf das sie keinerlei Anspruch haben, jetzt also zum zweiten Mal als Verhandlungsmasse ein.

Dieses Vorgehen ist unrechtmäßig und unverschämt. Praktisch ist die Lage aber so, dass wahrscheinlich kein einziges Land der Welt bereit wäre, »eingefrorene« iranische Guthaben und Vermögen ohne Zustimmung der US-Regierung freizugeben. Und diese stellt sich auf den offen erklärten Standpunkt, dass jede Sanktionslockerung, jeder partielle Zugang zu »eingefrorenen« Guthaben iranische Zugeständnisse voraussetzt, also als eine Art von Belohnung sauer verdient werden muss. Neben Irans Nuklearindustrie könnte die Trump-Regierung auch ihre Forderung nach Begrenzung von Zahl und Reichweite der iranischen Raketen und der Bändigung der »Achse des Widerstands« in die Diskussion bringen. Das erste Thema wird im MoU direkt angesprochen, die beiden anderen Punkte nicht. Letztlich findet in der Schweiz nicht Diplomatie, sondern astreine Erpressung statt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.06.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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