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Polt
Gras
»Nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein! Nein, nein!!« rief ich am Samstag abend aus, Gott sei Dank nicht vor Zeugen und nicht in der Säuglingsstimmlage des ehemaligen ideellen Lagerkommandanten Winfried K. aus Baden-Württemberg.
Um 21.07 Uhr hatte der vollumfänglich einwandfreie ZDF-Moderator Jochen Breyer jenes Wort ausgesprochen, von dem ich geglaubt hatte, es sei in den unübersichtlichen Tiefen der jüngeren Sprachhistorie verschwunden. »Box-to-box-Spieler« hatte er gesagt, »Box-to-box-Spieler«, »Box-to-box-Spieler«, »Box-to-box-Spieler«. Ja, »Box-to-box-Spieler«. »Box-to-box-Spieler«, tatsächlich. Mir wurde übel, und ich rannte runter ins Erdgeschoss, um ein eisgekühltes Linderungsbier zu holen.
Vor geraumer Zeit verklappt ward die »Anspielstation«. Im Zuge der angeblich naturnotwendigen totalen gesellschaftlichen Dynamisierung von jedem Stein und jeder Tätigkeit hat man sie durch die »Umschaltsituation« substituiert. Der eifernde Pauker und Brechreizauslöser Christian »In der Halbspur« Streich findet in seinem Kopf dermaßen viele »Umschaltsituationen« vor, dass er obendrein überall »Umschaltbewegungen« erschnuppert, was im Grunde ja heißt, dass Fußballer einen gestoppten oder erkämpften Ball nach vorne spielen, wo Mannschaftskameraden laufen, ergo sich bewegen.
Während Per Mertesacker und Christoph Kramer pausenlos ebenfalls brav »Umschaltbewegungen« apportieren, hat Thomas Müller für oder auf Magenta TV den »Longline-Ball« entdeckt und fordert, »aggressiver die Longline-Linie zu schließen«. Das schnappte Julian Nagelsmann nach dem 2:1 gegen die Elf- oder Elfenbeinküste auf und analysierte eine Szene (immerhin den Pleonasmus vermeidend): »Dann geht der Longline weg.«
Es ist eine Last, in diesem Land zu leben. Erleichterung verschafft mir regelmäßig Gerhard Polts unsterblicher Monolog »Longline«, in dem ein Arschlochtennisvater einer Arschlochtennismutter die verbalen Instrumente präsentiert: »Turn off! Tranquilo jetzt! Du Amsel, du bleede!! Du bleedes Kracherl!! Du Matz, du verreckte!!! Hoit dei’ Fotz’n, du Schoaßwiesn!!! Du Brunzkachel, du o’g’soachte!!!«
Sehr geehrte Herren, beziehen Sie diese holden Worte in der Epoche der fluiden Geschlechter ruhig auf sich.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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