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Neue genomische Techniken

Noch geradere Gurken

EU-Parlament stimmt ohne Änderungen für Deregulierung von Gentechnik

Foto: IMAGO/Jochen Tack
Bald voller Mutanten: Gewächshaus nahe Venlo, Niederlande

Die Natur war und wird dem Kapital nie produktiv genug sein: klimaresistentere Arten, zügigeres Wachstum und markttauglichere Eigenschaften versprechen mehr Profit. Naturprodukte nach derlei Maßgaben zuzurichten ist mit neuen genomischen Techniken (NGT) möglich – die gehen allerdings mit Risiken für Umwelt und Verbraucher einher, weshalb die EU dem Geschäft mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) schon vor mehr als zwanzig Jahren strenge Auflagen machte. Seitdem sinnen insbesondere Agrarmonopolisten auf Deregulierung – mit Erfolg: Am Mittwoch nahm eine entsprechende Verordnung im Europäischen Parlament (EP) die letzte nennenswerte Hürde. Die Zustimmung des Rats steht noch aus, gilt aber als sicher.

»Das Parlament nahm heute neue Vorschriften an, die den Zugang zu neuen, klima- und schädlingsresistenten Pflanzen erleichtern«, teilte es nach Abschluss der Abstimmung mit. Künftig unterscheide man GVO in zwei Kategorien: NGT-1, solche »mit einer begrenzten Anzahl und Art von Veränderungen, die ebenso durch konventionelle Züchtung hätten auftreten können«, und NGT-2, solche »mit umfassenderen oder komplexeren genetischen Veränderungen«. Erstere würden fortan »wie herkömmliche Pflanzen behandelt«, die »bestehenden strengen Vorschriften«, darunter Risikobewertungen und Kennzeichnungspflichten, nur bei letzteren angewandt. Auf Nachhaltigkeit sollen indes alle NGT-Pflanzen geprüft und NGT für »ökologische bzw. biologische Erzeugnisse nicht zugelassen« werden.

Besonders widerstandsfähige Pflanzen, »die Insekten und Larven abtöten können«, würden weiterhin streng reguliert, rühmte das EP sich einer von ihm verhandelten Änderung der neuen Verordnung. Ebenso seien »Schutzmaßnahmen in die Verordnung eingearbeitet« worden, »um Marktkonzentration zu verhindern«, ferner für niedrige Preise und fairen Zugang zu sorgen. Alles, was nicht in der Natur vorkomme, könne aber weiterhin patentiert werden. Das EP habe sich »für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit entschieden«, feierte die parlamentarische Berichterstatterin Jessica Polfjärd (EVP, Schweden) den Beschluss bei einer Pressekonferenz als »historischen Sieg für die europäischen Landwirte«.

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Vor allem ist es ein Sieg der Agrarmonopolisten. »Die Branchenverbände Euroseeds und Croplife Europe, die multinationale Biotechnologiekonzerne wie Bayer und Syngenta vertreten, spielen die mit Patenten verbundenen Probleme herunter«, warnte die Transparenzorganisation Corporate Europe Observatory schon im April mit Verweis auf Dokumente, die Lobbyisten der EU-Kommission zugesteckt hatten. Mit 80 Prozent habe sich zudem eine Mehrheit der EU-Bürger gegen Patente im Agrarsektor ausgesprochen. Schon die Kennzeichnungspflicht habe das EP bei den Verhandlungen mit Kommission und Rat im Dezember nicht gegen den Einfluss der Konzerne durchsetzen können.

Dem »Kompromiss ohne Änderungen zuzustimmen« forderte die Abgeordneten vergangene Woche auch ein Zusammenschluss deutscher Kapitale auf, darunter die Bundesverbände der Ernährungsindustrie, des Groß- und Außenhandels sowie der Pflanzenzüchter. Die Begründung, »dass viele Drittländer bereits innovationsfreundliche Regelungen für NGT eingeführt haben« und man der Konkurrenz wegen nachziehen müsse, hat das EP eifrig aufgegriffen. »Keinem einzigen der über 40 Änderungsanträge wurde zugestimmt«, kritisierte die Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft am Mittwoch. Dessen Bundesvorsitzende Claudia Gerster fasste zusammen: »Konzerne können sich ihre Profite sichern«, während »für absehbare Risiken und Schäden« die Bauern und die Gesellschaft aufkommen müssten.

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.06.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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