Vorschlag
Damit Ihnen das Hören und Sehen nicht vergeht
In Frankfurt am Main, Sachsenhausen, wird auf zwei Hektar Land ein professioneller Gemeinschaftsgarten betrieben – ganz ohne chemische Keule und Maschinen, aber dafür bodenschonend. Ein Drittel der Ernte wird an die Mainfrankfurter Edelgastronomie verkauft. BRD 2022.
→ Erfolgreich mit Permakultur? Die Frankfurter Stadtfarm. ARD Alpha, 17.30 Uhr
One or an OtterEntlang der kalifornischen Küste lebt der Seeotter in den Kelpwäldern, findet hier Nahrung und Schutz. Doch steigende Wassertemperaturen und die Ausbreitung des Seeigels setzen den Riesenalgen zu. Gut, dass dem Otter der wirbellose Stachelhäuter schmeckt. BRD 2025.
→ Mission Seeotter. Rettung für Kaliforniens Kelpwälder. Arte, 17.50 Uhr
HelmpflichtDie Moorflächen im Oldenburger Land dienen Kranichen auf der Durchreise als Rastplatz. Damhirsche finden in den Wildeshausener Wäldern Schutz. Derweil verteidigen Flusseeschwalben am Jadebusen ihren Nachwuchs mit allem, was sie haben – Forscherinnen und Forscher nähern sich der Vogelkolonie nur mit Schutzhelmen. BRD 2012.
→ Wildes Oldenburger Land. Moore, Wälder, Wiesen. Ein Jahr lang beobachtet: Das Tierleben zwischen Geest und Nordsee. NDR, 20.15 Uhr
DresskotDas Dress, mit dem man sich für den Stadiongang in Schale wirft, ist nicht nur exorbitant hässlich, sondern auch sackteuer. Für das WM-Trikot der Deutschen etwa darf man einen Hunderter hinblättern – den Senffleck noch vor Anpfiff, der nie wieder rausgeht, gibt es dagegen fast schon gratis. BRD 2024.
→ Ausgerechnet: Fußballtrikots. WDR, 21.00 Uhr
Handjob»Meine Keime!« USA 2001.
→Scary Movie 2. Pro sieben. 21.55 Uhr
SchlammkurIm Zuge des EU-Austritts Großbritanniens sollte im englischen Nordosten ein neuer Freihafen entstehen. Doch während der Bauarbeiten schwammen plötzlich unzählige tote Krebstiere in der Mündung des Flusses Tees. Fischer vermuten: Beim Baggern gelangte giftiger Schlamm ins Flusswasser. GB/BRD 2026.
→Die vergessenen Fischer von Hartlepool. Ein Brexit-Projekt und die Folgen. Arte, 23.10 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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