Ein kranker Polizist
Briefe aus Blauland
Lieber Freund, nicht erst im Herbst, schon jetzt wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Und zwar im Saalekreis. Der ist nicht ganz unbedeutend, sondern zählt zu den dichter bevölkerten, wirtschaftlich stärkeren Kreisen im Land. Die Stichwahl um das Landratsamt am 28. Juni ist also ein hübscher kleiner Stimmungstest für die Landtagswahl im September.
Das Kandidatenfeld ist relativ überschaubar: Weil der Amtsinhaber aus Altersgründen nicht noch mal antrat, standen schon in der ersten Runde ausschließlich frische Gesichter von der CDU, der Linken und der AfD zur Wahl, dazu ein Parteiloser.
Bei den Themen sind sich alle einig: Stärkung der Wirtschaft, vor allem der im Kreis ansässigen Chemieindustrie rund um Leuna, modernere Infrastruktur und besserer Zugang zu medizinischer Versorgung, Stichwort Ärztemangel. Hinzu kommen kleine Akzente. So setzt Die Linke auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und die AfD auf Sicherheit, Ordnung und Rechtsstaat. Dazu passt, dass der Rechtsaußenkandidat ein aktiver Kriminalhauptkommissar ist. Blöd nur, dass gegen ihn derzeit ein Disziplinarverfahren läuft.
AfD-Mann Uwe Arendt war hauptberuflich von Juli 2025 bis April dieses Jahres krankgeschrieben und in dieser Zeit anscheinend als DJ nebenberuflich unterwegs und in einen anstrengenden Wahlkampf eingebunden.
Problem Nummer eins: Das sieht echt unschön aus in einer Zeit, in der Beamte aufgrund ihrer Privilegien ohnehin am Pranger stehen, die Angst vor einem wirtschaftlichen Abstieg und Arbeitslosigkeit umgeht und die AfD doch eigentlich alles besser machen will. Oder möchte sie nur die Lücken im System besser nutzen, siehe Querbeschäftigungen?
Problem Nummer zwei: Beamte haben die gesetzliche Pflicht, im Krankheitsfall aktiv an der Wiederherstellung ihrer Gesundheit mitzuwirken. Eine stressige Freizeitgestaltung passt da rein rechtlich nicht. Und genau deshalb hat die Polizeiinspektion Halle (Saale) disziplinarische Ermittlungen aufgenommen. Im schlimmsten Fall droht die Entlassung.
Um so mehr dürfte Arendt an einem Wahlsieg gelegen sein. Schließlich hat der gute Mann noch ein paar Jahre bis zum Ruhestand. Im ersten Wahlgang am Sonntag hatte er mit 43,3 Prozent klar die Nase vorne. Das Landesverwaltungsamt hat schon mal klargestellt, dass das Disziplinarverfahren seiner Wählbarkeit und einem möglichen Amtsantritt als Landrat nicht im Wege steht. Wieder so eine schöne Lücke.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
